Zulassungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Gesellen- bzw. Meisterprüfung in einem Handwerksberuf.
Zugelassen werden kann auch, wer in einem Handwerksbetrieb im kaufmännischen Bereich beschäftigt ist und über Kenntnisse verfügt, die in diesem Bereich mit denen eines Handwerksmeisters vergleichbar sind.
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind neben dem ausgefüllten Personalbogen ein Lebenslauf und Zeugniskopien einzureichen.
Förderungen nach dem Meister BaföG sind möglich. Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder unter
www.meister-bafoeg.infoLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) werden nach individuellen Voraussetzungen geprüft. Informationen erteilen die zuständigen Arbeitsagenturen.